Mögliche Verrechnung der häuslichen Dienstleistung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Haushaltshilfe abzurechnen:

  1. Über das Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird direkt dem Pflegebedürftigen ausgezahlt  und steht ihm zur freien Verfügung.

Abrechnung der Dienstleistung erfolgt über Privat-Rechnung:

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 0 Euro

Entlastungsbeitrag 125,- Euro

Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

 

  1. Der Entlastungsbeitrag von 125,- Euro monatlich zur Entlastung von Angehörigen und Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen:

Dieses Geld ist zweckgebunden und kann nur von zugelassenen und qualitätsgesicherten Dienstleistern, direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung zur Abrechnung erforderlich).

Entlastungbeitrag Pro Monat
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 125 Euro
Pflegegrad 3 125 Euro
Pflegegrad 4 125 Euro
Pflegegrad 5 125 Euro

 

  1. Über Pflegegeld-Sachleistungen – werden vom ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen und werden nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag können 40% des Betrages verwendet werden, wenn diese nicht vom Pflegedienst beansprucht werden. (Kombinationsleistung 60% Pflegegeld/40% Pflegesachleistungen).

Kann nur von zugelassenen Anbietern direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung).

Pflegegeld- Sachleistung/Kombinationsleistung 40% Umwandlung
Pflegegrad 1         0 Euro
Pflegegrad 2     689 Euro  = 275,60 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro  = 519,20 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro  = 644,80 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro  = 798,00 Euro

 

 

 

  1. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Kann direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung).

 

Verhinderungspflege p.a. Pro Monat
Pflegegrad 1         0 Euro
Pflegegrad 2 1.612 Euro
Pflegegrad 3 1.612 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro
Pflegegrad 5 1.612 Euro

 

Die Kurzzeitpflege kann nur in Verbindung mit einer Unterbringung in eine stationäre Einrichtung erfolgen.

Jedoch besteht die Möglichkeit bei Nichtinanspruchnahme 50% der Kurzeitpflege für andere Zwecke zu verwenden, dies sollte jedoch mit der Krankenkasse vorher abgesprochen werden.

Wir arbeiten eng mit dem Pflegestützpunkten zusammen und können Ihnen weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.