Mögliche Verrechnung der häuslichen Dienstleistung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Haushaltshilfe abzurechnen:
- Über das Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Das Pflegegeld wird direkt dem Pflegebedürftigen ausgezahlt und steht ihm zur freien Verfügung.
Abrechnung der Dienstleistung erfolgt über Privat-Rechnung:
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
Pflegegrad 1 | 0 Euro
Entlastungsbeitrag 125,- Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
- Der Entlastungsbeitrag von 125,- Euro monatlich zur Entlastung von Angehörigen und Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen:
Dieses Geld ist zweckgebunden und kann nur von zugelassenen und qualitätsgesicherten Dienstleistern, direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung zur Abrechnung erforderlich).
Entlastungbeitrag | Pro Monat |
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 125 Euro |
Pflegegrad 3 | 125 Euro |
Pflegegrad 4 | 125 Euro |
Pflegegrad 5 | 125 Euro |
- Über Pflegegeld-Sachleistungen – werden vom ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen und werden nicht direkt an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag können 40% des Betrages verwendet werden, wenn diese nicht vom Pflegedienst beansprucht werden. (Kombinationsleistung 60% Pflegegeld/40% Pflegesachleistungen).
Kann nur von zugelassenen Anbietern direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung).
Pflegegeld- Sachleistung/Kombinationsleistung | 40% Umwandlung |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 689 Euro = 275,60 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro = 519,20 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro = 644,80 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro = 798,00 Euro |
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Kann direkt über die Krankenkasse abgerechnet werden (Abtretungserklärung).
Verhinderungspflege p.a. | Pro Monat |
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.612 Euro |
Die Kurzzeitpflege kann nur in Verbindung mit einer Unterbringung in eine stationäre Einrichtung erfolgen.
Jedoch besteht die Möglichkeit bei Nichtinanspruchnahme 50% der Kurzeitpflege für andere Zwecke zu verwenden, dies sollte jedoch mit der Krankenkasse vorher abgesprochen werden.
Wir arbeiten eng mit dem Pflegestützpunkten zusammen und können Ihnen weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.